Heute nun hatten wir Besuch vom Ordnungs- und Gesundheitsamt. Unser Hygienekonzept bedarf an einigen Stellen der Überarbeitung.
Es geht im Besonderen um die Frage, ob die fehlenden Mindestabstände bei Veranstaltungen im Saal (unter 1,50 m, wenn jeweils ein Platz gesperrt ist und alle Reihen besetzt werden) durch das Tragen des Mund-/Nasenschutzes und einer intensiven Belüftung (während der Veranstaltung) durch die Öffnung der Türen zur Straße und zum Garten kompensiert werden können. Das Gesundheitsamt wird die zurzeit gültigen Verordnungen daraufhin überprüfen und uns zeitnah mitteilen, ob dieser Teil unseres Hygienekonzeptes so bleiben kann wie er ist, oder ob wir u. U. deutlich mehr Abstand zwischen den einzelnen Plätzen lassen müssen. Dies hätte dramatische Folgen hinsichtlich der Anzahl an buchbaren Plätzen und den damit verbundenen Einnahmen.
Alles Weitere ergibt sich und wird in einer überarbeiteten Fassung des Hygiene-Konzeptes sichtbar.
Johannes Vogt-Krause, 06.08.2020